Einschreibegebühr (einmalig) | EUR | 49,- |
Mitgliedsbeitrag pro Jahr u. Objekt | ||
Mieter | EUR | 66,- |
Wohnungseigentümer | EUR | 66,- |
Geschäftslokale | EUR | 66,- |
für jedes weitere Objekt | EUR | 66,- |
Leistungserbringung ohne 2-jährige Wartefrist* (einmalig) | EUR | 150,- |
*Bei einer Leistungserbringung (bspw. Vertretung vor Behörden, außerbehördliche Vergleichsabschlüsse), ohne dass zu diesem Zeitpunkt eine zweijährige Mitgliedschaft bestanden hat, ist ein zusätzlicher Beitrag von
€ 150,- zu entrichten. Gleiches gilt für die Prüfung von Betriebskostenabrechnungen zu deren Fälligkeit keine Mitgliedschaft abgeschlossen war.
Wir bieten unseren Mitgliedern:
- Kostenlose Rechtsberatung und schriftliche Intervention
- Rechtsvertretung in außerstreitigen Verfahren durch alle Instanzen
- Überprüfung von Betriebskosten- und Jahresabrechnungen
- Überprüfung von Haupt- und Untermietzinsen
- Überprüfung von Hauptmietzinsabrechnungen im § 18 MRG-Verfahren
- Rückforderung verbotener Ablösen
- Rückforderung von zu Unrecht einbehaltenen Kautionen
- Durchsetzung abweichender Aufteilungsschlüssel für Aufwendungen im Wohnungseigentum
- Durchsetzung von Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen
- Kündigung und Abberufung von Hausverwaltungen
Es wird darauf hingewiesen, dass anfallende Barauslagen (gerichtliche Pauschalgebühren, Sachverständigengebühren, Fahrtkosten, Kopierkosten, Porti etc.) zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag vom Mitglied aus eigenem zu tragen sind.